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Schwerbehindertenvertretung (SBV)

Die SBV vertritt die Interessen der schwerbehinderten Beschäftigten, der mit Schwerbehinderten gleichgestellten Beschäftigten und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die einen Antrag auf Anerkennung einer Behinderung gestellt haben oder beabsichtigen diesen zu stellen. Dies gilt sowohl für die Beschäftigten in Technik und Verwaltung, als auch das wissenschaftliche Personal, einschließlich der Professorinnen und Professoren.

Die Schwerbehindertenvertretung hat die Aufgabe die berufliche Integration der Schwerbehinderten zu sichern, ihre Interessen zu vertreten und ihnen helfend zur Seite zu stehen.

Verantwortlichkeit: