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A-Z-Detail

Auslandsbeauftragte der Fakultäten

Der*die Auslandsbeauftragte (meistens Professor*in) fungiert als institutionalisierte*r Ansprechpartner*in innerhalb der Fakultät und als Sprecher*in für selbige. Zum Aufgabenbereich gehören unter anderem die Etablierung internationaler Kooperationen mit Universitäten auf Fakultätsebene sowie die Vertretung internationaler Themen ihrer Fakultäten in Gremien. Sie bilden die offizielle Schnittstelle zwischen Fakultät und Prorektorat für Internationales und sorgen für den Informationsaustausch.


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Verantwortlichkeit: