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A-Z-Detail

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Mit dem im Jahr 2006 auf Bundesebene in Kraft getretenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sollen Benachteiligungen aus Gründen der Rasse und der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion und der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindert bzw. beseitigt werden. Der Gesetzgeber hat dabei ausdrücklich auch das Beschwerderecht von Beschäftigten festgeschrieben. (Siehe auch: Beschwerdestelle nach §13 AGG).

Ordnung der HHU zum Schutz vor Benachteiligungen unter Berücksichtigung des AGG.

AGG Gesetzestext


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